Willkommen im Bieterportal von Luedtke Versteigerungen
Hat jemand innerhalb der letzten 60 Sekunden vor dem Zuschlagstermin noch ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Möglichkeit zur Online-Gebotsabgabe um 4 Minuten.
Alle Versteigerungsobjekte (auch Fahrzeuge) werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel (§§ 445, 474 Abs. 2 BGB).
Bitte nutzen Sie die Besichtigungsmöglichkeiten. Unsere Versteigerungen sind öffentlich (Öffentliche Versteigerung).
Auszug aus unseren Versteigerungsbedingungen: Aufgeld: Das vom Bieter/Käufer zu zahlende Aufgeld stellt die Provision bzw. das Versteigerungsentgelt für den Versteigerer dar, mit welchem die anteiligen Kosten des Versteigerers für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Versteigerung bezüglich des Versteigerungsobjekts abgegolten werden. Es beträgt 20 % des Höchstgebotes zuzüglich der gesetzlichen USt. in jeweils geltender Höhe. Abweichende Regelungen, insbesondere Ausgebote von Versteigerungsobjekten ohne Aufgeld, werden vom Versteigerer zu Beginn der Versteigerung in geeigneter Form bekannt gegeben. Die Verpflichtung zur Zahlung des Aufgelds besteht auch dann, wenn der Bieter/Käufer den von ihm ersteigerten Versteigerungsgegenstand aus Gründen, die weder der Versteigerer noch der Einlieferer/Auftraggeber zu vertreten haben, sondern allein der Bieter/Käufer, nicht bezahlt und nicht abholt. Für Versteigerungsobjekte, die ohne Aufgeld ausgerufen wurden, ist vom Käufer eine Entschädigung von 20 % des von ihm abgegebenen Gebots als Ersatz der beim Versteigerer entstandenen Aufwendungen zu entrichten.