Das vom Bieter/Käufer zu zahlende Aufgeld stellt die Provision bzw. das Versteigerungsentgelt für den Versteigerer dar, mit welchem die anteiligen Kosten des Versteigerers für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Versteigerung bezüglich des Versteigerungsobjekts abgegolten werden. Es beträgt 20 % des Höchstgebotes zuzüglich der gesetzlichen 19 % USt.